Auswirkungen des Gesetzesvorschlages zur Änderung des Bundeswahlrechts
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2008 Teile des Bundeswahlrechts für verfassungswidrig erklärt. Kritisiert wurde dabei vor allem das negative Stimmengewicht, welches eng mit den Regelungen zu Überhangmandaten auf Landesebene zusammenhängt.
