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Große Mehrheit für gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen

Zustimmung I: Eine deutliche Mehrheit der Bürger sieht Vorteile gemeinsamen Lernens in der Grundschule Abbildung vergrößern »

Zustimmung II: Eine deutliche Mehrheit der Bürger sieht auch Vorteile gemeinsamen Lernens in weiterführenden Schulen Abbildung vergrößern »

Notwendigkeit: Deutliche Mehrheit der Bürger sieht Absenkung der Klassenstärken als Voraussetzung für gemeinsames Lernen Abbildung vergrößern »

Skepsis: Deutliche Mehrheit der Bürger sieht keine Bereitschaft der Politik, gemeinsames Lernen finanziell abzusichern Abbildung vergrößern »
Eine deutliche Mehrheit von über 70 Prozent der Befragten sind für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen in einer wohnortnahen Regelschule . Die repräsentative Erhebung umfasst sowohl bundesweite als auch landesspezifische Daten für NRW.
Ebenso deutlich ist die Skepsis der Bundesbürger (70 Prozent) gegenüber der Bereitschaft der Politik, gemeinsames Lernen finanziell abzusichern.
Jeder zweite Bundesbürger ist der Auffassung, dass an Grund- und weiterführenden Schulen gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen für alle Kinder dieser Klassen eher Vorteile bringt. 25 Prozent der Bürger bundesweit sowie 32 Prozent der Bürger in NRW sehen sogar große Vorteile gemeinsamen Lernens an der Grundschule und 17 Prozent der Bundesbürger (21 Prozent in NRW) meinen dies für die weiterführenden Schulen. Zugleich halten es 77 Prozent der Bundesbürger insgesamt und 79 Prozent der Bürger in NRW für notwendig, dafür die gegenwärtigen Klassenstärken in den Regelschulen abzusenken. Nur 26 Prozent der Bürger bundesweit und 27 Prozent der Bürger in NRW sehen gegenwärtig in der Politik die Bereitschaft, die finanziellen Mittel für ausreichend viele Lehrer und Sonderpädagogen zur Verfügung zu stellen. 70 Prozent bundesweit und 71 Prozent in NRW vermissen hingegen die nötige Bereitschaft in der Politik.
Nordrhein-Westfalen – 500 Befragte
Bei 500 Befragten – 1,9* bis 4,4** Prozentpunkte
bei einem Anteilswert von 5% **
bei einem Anteilswert von 50%