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Presse

Aktuelle Mitteilungen

Auswirkungen des Gesetzesvorschlages zur Änderung des Bundeswahlrechts

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2008 Teile des Bundeswahlrechts für verfassungswidrig erklärt. Kritisiert wurde dabei vor allem das negative Stimmengewicht, welches eng mit den Regelungen zu Überhangmandaten auf Landesebene zusammenhängt. Im Februar 2009 wurde ein Gesetzentwurf zur Behebung dieses Mangels noch vor der aktuellen Bundestagswahl vorgelegt.

 

Wir haben uns folgende Frage gestellt: wie wäre die Mandatsverteilung nach der Bundestagswahl 2005 ausgefallen, hätte dieser Gesetzesentwurf bereits Gültigkeit gehabt?

Das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvC 1/07, 2BvC 7/07) hat am 3. Juli 2008 Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich ein negatives Stimmgewicht ergibt, für verfassungswidrig erklärt. Das Wahlrecht muss laut Urteil nicht zur Wahl im September 2009 geändert werden, aber spätestens zur darauffolgenden Bundestagswahl. Das Bundeswahlrecht soll nach Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch vor der diesjährigen Bundestagswahl geändert werden. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (16/11885) vorgelegt, mit welchem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon jetzt Rechnung getragen werden soll.

Die Verfassungswidrigkeit soll dadurch beseitigt werden, dass die Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis bereits auf Bundesebene und nicht wie nach bislang geltendem Recht auf Länderebene erfolgt.

Um die Auswirkung des Gesetzentwurfs zu demonstrieren, haben wir die vorgeschlagenen Regelungen  auf die Ergebnisse der Bundestagswahl 2005 angewendet und die daraus resultierende mit der amtlichen Sitzverteilung von 2005 verglichen.

Wäre dieser Gesetzentwurf bereits bei der letzten Bundestagswahl in Kraft gewesen, dann hätte es 2005 kein Überhangmandat gegeben und das Parlament hätte sich wie folgt zusammengesetzt:

 

Bundesweite Mandate im Vergleich

 

 

Neuer Gesetz-entwurf

Altes Wahlrecht

Differenz
Neu - Alt

SPD

213

222

 - 9

CDU

173

180

 - 7

FDP

61

61

 

Linke

54

54

 

Grüne

51

51

 

CSU

46

46

 

Gesamt

598

614

 - 16

 

 

Statt 614 wäre die im Wahlgesetz genannte Standardzahl von 598 Mandaten vergeben worden. Für FDP, Linke und die Grünen wäre die Zahl der Sitze unverändert geblieben und zwar sowohl auf Bundesebene als auch für jeden Landesverband. Die SPD hätte insgesamt 9 Sitze und die CDU 7 Sitze weniger erhalten, als nach dem alten Wahlrecht. Dies entspricht der Zahl der errungenen Überhangmandate von SPD und CDU. D.h. nach dem Gesetzentwurf hätten die Parteien gerade so viele Mandate erhalten, wie es ohne Überhangmandate der Fall gewesen wäre. Ähnliches gilt für frühere Bundestagswahlen.

Die Reduktion der Mandate fällt in der Regel nicht in den Ländern an, in denen es nach dem alten Wahlrecht Überhangmandate gegeben hat. Eine detaillierte Aufstellung können Sie der beiliegenden Datei entnehmen.


Ansprechpartner Presse

Irina Roth

Irina Roth

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 30 / 533 22 - 112