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Mehrheit sieht wachsenden Antisemitismus in Deutschland

ARD-Morgenmagazin

Mehrheit sieht wachsenden Antisemitismus in Deutschland

Mehrheit sieht wachsenden Antisemitismus in Deutschland

Tempolimit auf Autobahnen nach wie vor umstritten

Tempolimit auf Autobahnen nach wie vor umstritten

Mehrheit sieht wachsenden Antisemitismus in Deutschland

 

Unter dem Eindruck des rechtsextremen Anschlags auf eine Synagoge in Halle vergangene Woche sind aktuell sechs von zehn Bundesbürgern (59 Prozent) der Ansicht, dass sich Antisemitismus in Deutschland ausbreitet – deutlich mehr als noch vor einem Jahr (+19). Ein gutes Drittel (35 Prozent, -16) sieht das nicht so.

 

Während die Anhänger von Union, FDP, SPD, Linken und vor allem Grünen zu zwei Dritteln und mehr eine Zunahme des Antisemitismus sehen, sind die Meinungen der AfD-Anhänger und der Wahlberechtigten ohne Parteipräferenz in dieser Frage zweigeteilt.

 

Tempolimit auf Autobahnen nach wie vor umstritten

 

Die Einführung eines Tempolimits von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen in Deutschland ist nach wie vor umstritten: Gut die Hälfte der Bundesbürger (53 Prozent) spricht sich dafür, knapp die Hälfte (45 Prozent) dagegen aus. Damit ist die Stimmung im Vergleich zu Januar 2019 im Wesentlichen unverändert.

 

Während jüngere Bürger bis 34 Jahre eher gegen die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung sind, steigt die Akzeptanz eines Tempolimits mit zunehmendem Alter an. In den Reihen von Union und FDP sind die Meinungen geteilt. Die Anhängerschaften von SPD, Linken und insbesondere Grünen sind mehrheitlich für die Einführung eines Tempolimits. Wenig von einem Tempolimit halten die Anhänger der AfD.

 

Studieninformation
Grundgesamtheit

Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren

Stichprobe

Repräsentative Zufallsauswahl / Dual-Frame (Festnetz- und Mobilfunkstichprobe)

Erhebungsverfahren

Telefoninterviews (CATI)

Fallzahl

1.062 Befragte

Erhebungszeitraum

14.-16. Oktober 2019

Schwankungsbreite

liegt mit 95 prozentiger Wahrscheinlichkeit
bei einem Anteilswert von 5 Prozent bei unter 1,4 bzw.
bei einem Anteilswert von 50 Prozent bei unter 3,1 Prozentpunkten.

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