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Beamte in Deutschland

NDR

Forderung nach weniger Verbeamtungen und der Aufgabe des Sonderstatus in der Altersvorsorge   

Die Politik steht zunehmend unter Druck, Veränderungen beim Berufsbeamtentum vorzunehmen. Dazu trägt die Lage der öffentlichen Haushalte bei, aber auch der aktuelle Reformwille der Politik gegenüber den gesetzlichen Sozialversicherungen. Zunächst gilt: Das Ansehen der Beamten bei den Bundesbürgern ist alles andere als klein. Sechs von zehn (60 Prozent) bezeichnen das Ansehen, dass sie den Beamten persönlich entgegenbringen, als sehr groß bzw. groß. Gleichzeitig wird der Umfang von Verbeamtungen als nicht mehr zeitgemäß wahrgenommen. Die Möglichkeit von Verbeamtungen im bisherigen Umfang unterstützt nur jeder sechste Wahlberechtigte (18 Prozent), jeder Fünfte (22 Prozent) fordert dessen vollständige Abschaffung. Gut die Hälfte (53 Prozent) macht sich stattdessen für eine Beschränkung auf weniger Berufsgruppen stark, wobei sie eine Beibehaltung für hoheitliche Kernaufgaben bei Polizei und Zoll (94 Prozent), Justiz (74 Prozent), Feuerwehr (68 Prozent) und Bundeswehr (65 Prozent) mehrheitlich unterstützen, weniger jedoch für Verwaltungsspitzen (26 Prozent), Lehrer (25 Prozent) oder Professoren (18 Prozent). Eindeutig fällt die Haltung der Bundesbürger zur bestehenden Sonderstellung der Beamten in der Altersvorsorge. Deren Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt mit 84 Prozent die große Mehrheit der Bundesbürger, und zwar über alle Parteianhängerschaften hinweg. Sichtbaren Widerspruch melden allein die Beamten selbst an. Jeder zweite von ihnen (48 Prozent) stellt sich gegen entsprechende Ideen, immerhin vier von zehn Beamten (41 Prozent) äußern sich jedoch zustimmend.          

Studieninformation
Grundgesamtheit

Wahlberechtigte in Deutschland

Erhebungsmethode

Zufallsbasierte Telefon- und Online-Befragung

Fallzahl

1.303 Befragte
(777 Telefoninterviews und 526 Online-Interviews)

Erhebungszeitraum

28. bis 30. September 2026

Schwankungsbreite

2 Prozentpunkte bei einem Anteilswert von 10 Prozent
3 Prozentpunkte bei einem Anteilswert von 50 Prozent

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